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2. Mai 2019

Guter Rat ist nicht teuer

Das Förderprogramm „Potentialberatung“ können ab sofort auch Existenzgründende, kleine und öffentlich getragene Unternehmen nutzen.         

Arbeits- und Organisationsprozesse modernisieren. Unternehmen, die sich regelmäßig extern beraten lassen, haben nachweislich mehr Erfolg. Profitieren Sie von externem Wissen. Erkennen Sie bislang unentdeckte Ressourcen Ihres Unternehmens. Analysieren Sie Ihre Stärken und Schwächen. Entwickeln Sie Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu erhalten.

Das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie dabei, durch die Gewährung von Beratungskostenzuschüssen. Gefördert werden bis zu 10 Beratungstage, mit einem 50%-Zuschuss zu den Beratungskosten, maximal 500 Euro pro Tag.

Um eine Förderung im Rahmen des Programms Potentialberatung (Beratungsscheck) erhalten zu können, muss sich die Beratung mindestens auf eines der folgenden Themenfelder beziehen:

  • Arbeitsorganisation
  • Demografischer Wandel
  • Gesundheit
  • Digitalisierung
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, worunter auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte fallen. Eine Begrenzung der Unternehmensgröße „nach oben“ gibt es künftig nicht mehr: Auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten können folglich Beratungskostenzuschüsse beantragen.

Ab sofort entfällt außerdem das bisher geltende betriebliche Mindestalter von 2 Jahren! Dementsprechend können auch Existenzgründer*innen künftig die Potentialberatung nutzen.

Und noch eine wichtige Neuerung gibt es: Auch Kommunen und Unternehmen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, zählen nunmehr zu den Antragsberechtigten.

Nutzen Sie das Förderinstrument „Potentialberatung / Beratungsscheck“ des Landes Nordrhein-Westfalen für Ihre Innovationsvorhaben und im Rahmen der Personalentwicklung! Das Beratungsunternehmen können Sie weitestgehend selbst auswählen.

Wichtig: Erst den Beratungskostenzuschuss beantragen und dann die Beraterin oder den Berater beauftragen!

 

Ihr Ansprechpartner bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen:

Christof Gladow

02251 / 15 – 370

christof.gladow@kreis-euskirchen.de


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Autor(in): Klaus Schäfer
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