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26. Oktober 2018

Unternehmervollmachten: Auch im Notfall handlungsfähig bleiben

Info-Abend am 13. November in der IHK

Auch ein Inhaber kann für längere Zeit durch Unfall oder Krankheit ausfallen. Wer in solchen Fällen das Unternehmen leitet, hängt von den unternehmerischen Regelungen ab. Gibt es keine Vollmachten, entscheidet ein gerichtlicher Betreuer über das Unternehmen und selbst die Partner der Inhaber hätten kein Mitspracherecht.

Um das Thema Vollmachten im Unternehmen geht es bei einem Informationsabend am 13. November 2018 um 18.30 Uhr im Tagungszentrum der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier. Notar Dr. Martin Eimer aus Daun vermittelt, wie ein Unternehmen mithilfe von Vollmachten auch bei Abwesenheit des Inhabers dauerhaft handlungsfähig bleibt und in seinem Sinne weitergeführt wird. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Veranstalter sind die HWK und IHK. Anmeldeschluss ist am 8. November 2018. Kontakt: Sonja Wagener (IHK), E-Mail: wagener@trier.ihk.de, Fax: 0651/9777-505

 

Ansprechpartnerin für Redaktionen

Vera Meyer

Handwerkskammer Trier

Betriebsberaterin

vmeyer@hwk-trier.de

0651 207-131

 

 

Kategorien:
Handwerk & Gewerbe · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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