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22. September 2018

Aufstiegsbonus II für Existenzgründer

Der Aufstiegsbonus II wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt.

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift “Vergabe des Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbonus II“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 24.11.2017 für Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft für eine sich anschließende Existenzgründung den Aufstiegsbonus II. Heißt: Jeder Existenzgründer der innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Gründung seines Unternehmens eine höhere Berufsausbildung – mit bestandener Prüfung vor einer deutschen Kammer – absolviert hat, kann den Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 € beantragen.

Der Aufstiegsbonus II des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Mit dem Aufstiegsbonus II wird eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen, sich auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung  oder einer gleichwertig öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen  und in den Berufen der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz selbstständig zu machen. Wichtig ist, dass Sie die Prüfung für den Fortbildungsabschluss höchstens zehn Jahre vor der Existenzgründung bestanden haben.

Der Bonus beträgt 2.500 € pro Person für eine anerkannte Existenzgründung.

Der Aufstiegsbonus II wird sowohl bei Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, bei Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie bei Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) gewährt. Der Antrag auf Gewährung ist mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen spätestens 18 Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung bei den Kammern einzureichen.

 

Ihre Ansprechpartnerin bei der WFG:

Angelika Gerhartz

WFG Vulkaneifel mbH

Mainzer Str. 24, 54550 Daun

Tel.: 06592/933-204

E-Mail: angelika.gerhartz@vulkaneifel.de

www.wfg-vulkaneifel.de


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Autor(in): Klaus Schäfer
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