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1. Juli 2018

FID-Programm: EU-Fördermittel noch ausreichend vorhanden

Das Agrarförderprogramm „Förderung von Investitionen zur Diversifizierung“ (FID) ist ein Unterprogramm der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Landwirtschaftliche Betriebe haben hierüber die Möglichkeit, sich zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Arbeit fördern zu lassen. Noch sind Fördermittel vorhanden.

Wer sich etwa mit dem Gedanken trägt, ein Hofcafé zu eröffnen, kann Fördermittel beantragen.; © LWK RLP

Wer beispielsweise vor hat, Ferienwohnungen auf dem Bauernhof zu bauen, ein Hofcafé zu errichten oder einen Hofladen zu eröffnen, kann die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das staatliche einzelbetriebliche Förderungsprogramm nutzen.
Um einen Förderantrag zu stellen, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen müssen die beruflichen Fähigkeiten des Betriebsleiters nachgewiesen werden. Weiterhin dürfen die durchschnittlichen positiven Einkünfte im Schnitt der letzten drei Einkommenssteuerbescheide höchstens 150.000 Euro pro Jahr betragen. Eine Vorwegbuchführung ist grundsätzlich für mindestens zwei Jahre erforderlich, und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, aber auch der geplanten Investition, sowie die Finanzierung der Maßnahme muss nachgewiesen werden
Entscheidend ist, dass die förderfähigen Ausgaben mindestens 10.000 Euro betragen müssen, wobei sich die Summe der Zuschüsse auf maximal 200.000 Euro je Unternehmen innerhalb von drei Jahren belaufen darf.

Beratung der Kammer nutzen
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse bis zu 25 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Darüber hinaus ist ein Aufschlag von bis zu 10 Prozent für Investitionen möglich, die im Rahmen einer Europäischen Innovationspartnerschaft durchgeführt werden. Gefördert werden können Investitionen in den Bereichen Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof, bäuerliche Gastronomie, bäuerliches Handwerk, die Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung sowie die Modernisierung von Brennereigeräten bis 10 Hektoliter Jahresproduktion.

Wer sich für eine Förderung interessiert und nähere Auskünfte dazu bekommen möchte, kann sich an das Team der Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) um Referatsleiter Bernd Everding unter der E-Mail-Adresse bernd.everding(at)lwk-rlp.de wenden. Bei allen Fragen rund um den Bereich der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, steht außerdem das Team der Einkommensalternativen bei der LWK, E-Mail ea(at)lwk-rlp.de, zur Verfügung. Die Berater der Landwirtschaftskammer unterstützen gerne bei der Erstellung des FID-Förderantrages und leiten diesen dann an die Bewilligungsbehörde, das zuständige Dienstleitungszentrum Ländlicher Raum (DLR), weiter. Für die Auswahlverfahren am 17. Dezember 2018 ist es erforderlich, dass die Unterlagen dem DLR bis spätestens 15. Oktober vorliegen.

 

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Kategorien:
Landwirtschaft · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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