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5. März 2018

Vierter Aufruf zur Einreichung von Projekten in der Leader-Förderperiode 2014-2020

Das Motto „Vulkaneifel: Wir gestalten gemeinsam die Zukunft“ ist das Leitbild der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel für die neue Förderperiode 2014-2020. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir unsere Region weiter nach vorne bringen. Dazu brauchen wir Ihre Ideen für neue Projekte! Projektträger können neben Kommunen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen und Unternehmen sein. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die geltenden Projektauswahlkriterien sowie den für die Einreichungsfrist wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unserer Homepage www.leaderregion-vulkaneifel.de. Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projektskizze bei der LAG einzureichen.

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum 4. Projektaufruf

Fördermittel-Budget:                                                   240.000 € (180.000 € EU-Mittel, zusätzlich Landesmittel)

Datum des Aufrufes:                                                    06.03.2018

Einreichungsfrist für Projektskizzen:                      17.04.2018 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch die LAG:            voraussichtlich 16.05.2018

Inhalt des Aufrufes:                                                      Projekte, die zur Umsetzung der gesamten LILE beitragen

Stelle für die Einreichung der Anträge und

weitere Auskünfte:

lAG Vulkaneifel, c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933 578, E-Mail: markus.kowall@vulkaneifel.de

 

Wichtig: Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung!

 

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1. Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes durch den Projektträger bei der LAG-Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens

17.04.2018).

2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle.

3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der

Auswahlsitzung.

4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5. Nach Auswahl des Projektes: Der Projektträger reicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Auswahltermin über die LAG-

Geschäftsstelle den vollständigen Förderantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ein (Ausschluss-

frist). Eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven

Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung!

 

Kontakt:

Markus Kowall (LAG Vulkaneifel), c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933 578

E-Mail: markus.kowall@vulkaneifel.de

Kategorien:
Landwirtschaft · Leader · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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