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31. August 2017

NRW-weit gültige Handwerkerparkausweise gibt es ab sofort

Kreis Düren. Die Städte Düren und Jülich sowie der Kreis Düren als Straßenverkehrsbehörde für die 13 weiteren Städte und Gemeinden im Kreisgebiet bieten ab sofort den neuen NRW-weit gültigen Handwerkerparkausweis an. Zuständig für die Erteilung der Handwerkerparkausweise ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Firma ihren Betriebssitz hat oder in deren Zuständigkeitsbereich gearbeitet wird.

Im Kreis Düren wird der Ausweis von allen drei Straßenverkehrsbehörden (Kreis Düren und die Städte Düren und Jülich) gegen eine Gebühr von 120 Euro ausgestellt und ist zwölf Monate gültig.

Bis zu fünf Firmenfahrzeuge können in den Ausweis eingetragen werden. Zeitgleich genutzt werden kann er aber nur in einem dieser Wagen. Beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Firmenfahrzeuge ist für die Parkerleichterung die entsprechende Anzahl von Ausweisen zu beantragen.

Weitere Informationen und das Antragsformular für den NRW-Handwerkerparkausweis finden sich im Internet unter www.kreis-dueren.de (Stichwort “Handwerkerparkausweis”)

Aufgrund eines neuen Erlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW und einer Änderung der Zuständigkeitsverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr können die Ausweise von den kommunalen Straßenverkehrsbehörden nun auch für das gesamte Land NRW erteilt werden. Bereits ausgestellte Handwerkerparkausweise behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen:
Pressestelle des Kreises Düren
Josef Kreutzer
Tel.: 024 21 – 22 23 83
Mail: Pressestelle@kreis-dueren.de

Kategorien:
Handwerk & Gewerbe · Sonstiges

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Autor(in): Stephan Kohler
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