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26. Juli 2017

Kreis Düren fördert barrierefreies Wohnen

Kreis Düren. Wer ein bestehendes Eigenheim oder eine Mietwohnung barrierefrei umgestalten möchte, der wird vom Kreis Düren aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert – und zwar unabhängig von seinem Einkommen.

Gefördert werden zum Beispiel die Umgestaltung des Bades mit einer bodengleichen Dusche, breitere Türen oder elektrische Türöffner. Förderfähig sind zu dem der Einbau eines Treppenliftes in einem Eigenheim oder der nachträgliche Einbau oder Anbau eines Aufzuges an einem Mehrfamilienhaus. Auch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Haus oder zu den Pkw-Stellplätzen und Freiflächen des Grundstücks kann gefördert werden. Das gilt auch für den barrierefreien Umbau eines vorhandenen oder den Anbau eines neuen Balkons oder einer Terrasse. Ziel aller Maßnahmen ist ein möglichst langer Verbleib der Bewohner in der vertrauten Umgebung.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und beträgt 85% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten bei Eigenheimen und 80% bei Mietwohngebäuden, höchstens 25.000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens beträgt 99,6%.

Über weitere Einzelheiten einer möglichen Förderung können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung (Telefon 02421 / 22 27 11 oder 22 27 14) wenden oder im Internet unter www.kreis-dueren.de weitere Informationen erhalten.

 

Kontakt:

Josef Kreutzer

Pressestelle des Kreises Düren

Tel.: 024 21 – 22 23 83

Fax.: 024 21 – 22 20 11

Mail: Pressestelle@kreis-dueren.de

 


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Autor(in): Klaus Schäfer
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