WIR. LEBEN. EIFEL.
WIR. LEBEN. EIFEL.
Menu
27. Juni 2016

Neues WLAN-Gesetz: Mogelpackung oder Ende der Störerhaftung?

Der Bundestag hat am 02.06.2016 das neue Telemediengesetz beschlossen. Mitte Mai hatte sich die Regierungskoalition nach jahrelangem Streit endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Doch ob das neue Gesetz tatsächlich eine Abschaffung der Störerhaftung bringt oder doch eine “Mogelpackung” ohne Rechtssicherheit ist, darüber gehen nach anfänglicher Euphorie die Meinungen der Experten auseinander.

Unter der sogenannten „Störerhaftung“ versteht man das Prinzip, dass der Anbieter von einem WLAN-Hotspot (zum Beispiel der Vermieter einer Ferienwohnung) für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, beispielsweise beim illegalen Kopieren von Musik oder Filmen. Künftig sollen zwar auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie Cafébetreiber und Ferienwohnungsvermieter) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Derzeit ist aber unklar, ob die Vermieter einer Ferienunterkunft wegen Rechtsverstößen von Gästen weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Das Gesetz könnte schon im September 2016 in Kraft treten.

 

Kontakt:

Luisa Pauge Rechtsreferentin
Deutscher Tourismusverband e.V.
Schillstraße 9, 10785 Berlin


Als PDF speichern
Print Friendly, PDF & Email
Seite Teilen Über:


Autor(in): Klaus Schäfer
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge