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25. Januar 2016

Kurortegesetz

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung informiert:

Zum 1. Januar 2016 ist das neue Kurortegesetz in Kraft getreten. Es löst die alte Regelung aus dem Jahr 1978 ab, die in Teilbereichen nicht mehr aktuell war. Das Kurortegesetz Rheinland-Pfalz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der staatlichen Anerkennung und Überprüfung von Heilbädern, Kurorten und Erholungsorten. Wesentliche Änderungen betreffen Aktualisierungen, Verwaltungsvereinfachungen und Anpassungen an bundeseinheitliche Prädikate und Standards.

Für staatliche Anerkennungen, die auf der Grundlage des alten Kurortegesetzes erteilt wurden, gilt zur Anwendung des neuen Kurortegesetzes eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2016. Staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden können diese Bezeichnung noch bis Ende 2020 weiter führen.

 

Autorin:

Edith ChristmannMinisterium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Referat Tourismus
E-Mail: edith.christmann@mwkel.rlp.de
Telefon: 06131/16-2214
Telefax: 06131/16-172214

Kategorien:
Sonstiges · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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