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30. Oktober 2015

NEUES BUNDESMELDEGESETZ BRINGT ENTLASTUNG FÜR BEHERBERGUNGSBETRIEBE

Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und ersetzt damit die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz. Für Beherbergungsbetriebe und Gäste bedeutet das Vereinfachungen.

So müssen Gäste nicht mehr wie bisher ihren Meldeschein handschriftlich ausfüllen. Beherbergungsbetriebe dürfen den Meldeschein mit den ihnen bereits bekannten Daten des Gastes ausdrucken. Im Idealfall muss der Gast damit nur noch handschriftlich unterschreiben. Zugleich wird die Aufbewahrungsfrist für den Meldeschein bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Die Länder dürfen per Landesgesetz bestimmen, ob für die Erhebung von Fremdenverkehrs– und Kurbeiträgen weitere Daten mit dem Meldeschein erfasst werden dürfen.

Weitere Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz gibt es im Internet unter www.bmi.bund.de.

 

Kontakt: Tonia Haag

Tourismus NRW e.V.
Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf
Tel: 0211 / 91320 — 500
Fax: 0211 / 91320 — 555
E-mail: info‎@‎nrw-tourismus.de
Internet: www.dein-nrw.de | www.touristiker-nrw.de

Kategorien:
Sonstiges · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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