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6. Oktober 2015

Neues Kurortegesetz ist übersichtlicher und ermöglicht vergleichbarere Tourismuswerbung

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute in erster Lesung die Änderung des Kurortegesetzes behandelt. Das Gesetz löst die alte Regelung aus dem Jahr 1978 ab, die in Teilbereichen nicht mehr aktuell ist und zudem den touristischen Anforderungen an heutige Kurorte nicht mehr gerecht wurde. Demnach entfällt ab Anfang 2016 die nur in Rheinland-Pfalz existierende Bezeichnung „staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde“. Diese Bezeichnung konnten geeignete Gemeinden beantragen. Wirtschafts- und Tourismusministerin Eveline Lemke passt das Kurortegesetz dadurch an bundeseinheitliche Vorgaben an.

Lemke: „Für unsere Gäste in Rheinland-Pfalz ist es wichtig, dass sie anhand der Bezeichnungen, mit denen geworben wird, die Angebote auch wirklich vergleichen können. Das ist mit dem Prädikat „staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde“ nicht gegeben. Deshalb haben wir das Kurortegesetz dem heutigen Marktgeschehen angepasst.“

Mit der Abschaffung des Titels sind für die Kommunen keine weiteren Einbußen verbunden. „Der Fremdenverkehrsbeitrag, den die Fremdenverkehrsgemeinden schon jetzt erheben können, soll künftig ausschließlich auf das neue Kommunalabgabengesetz umgelenkt werden, so dass Kommunen, die Aufwendungen für den Tourismus haben, diesen weiter erheben können.“

Bereits staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden können die Bezeichnung noch bis Ende 2020 weiter führen. Auch Neubeantragungen sind noch bis Ende 2015 möglich. Weiterhin eröffnet die Gesetzesänderung die Möglichkeit, sich als Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb staatlich anerkennen zu lassen. Diese Bezeichnung ist im derzeit gültigen rheinland-pfälzischen Kurortegesetz noch nicht enthalten. In anderen Bundesländern wird diese bereits verwandt.

Für den Zusatz „Bad“ im Ortsnamen wird es ebenfalls eine Änderung geben. Der Namenszusatz darf auch in Zukunft nur an staatlich anerkannte Heilbäder verliehen werden, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Kommunen, die den Namenszusatz bereits seit mindestens 20 Jahren führen, dürfen auch ohne Heilbäderprädikat das „Bad“ in ihrem Namen behalten.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes verzeichnete der Tourismus im Land im vergangenen Jahr mit mehr als 9 Millionen Gästeankünfte und über 24 Millionen Übernachtungen ein Rekordergebnis. Davon entfielen 4,7 Millionen Übernachtungen auf die rheinland-pfälzischen Kurorte und Heilbäder. Dies entspricht einem Anteil von etwa 20 Prozent und unterstreicht die Bedeutung dieser Orte für den Tourismus im Land.

 

Kontakt:

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549, Pressestelle: Tel: 06131/162220, Fax: 06131/162174
 E-Mail: pressestelle@mwkel.rlp.de

Kategorien:
Sonstiges · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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