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18. September 2015

Faltblatt zur Berufsausbildung von Flüchtlingen

Die Handwerkskammer Trier weist auf einen Infoflyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Bundesministerium des Innern hin. Darin werden u.a. Fragen beantwortet wie „Ab wann haben Flüchtlinge frühestens Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Berufsausbildung?“ oder „Können Ausbildungen abgeschlossen werden, obwohl die Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung befristet ist?“

Das Faltblatt können Sie hier herunterladen: Flyer Ausbildung von Fluechtlingen HWK Trier

Ansprechpartner bei der HWK Trier ist:

Dr. Matthias Schwalbach

Tel. 0651 207-352
Fax 0651 207-215
mschwalbach@hwk-trier.de

Kategorien:
Handwerk & Gewerbe · Sonstiges

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Autor(in): Klaus Schäfer
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