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21. Juli 2015

Kreislaufwirtschaft bringt viele Vorteile für Gewerbe, Schule und Kitas

Vorstellung des neuen Abfallwirtschaftssystems


KREIS MYK
. Das neue Abfallsystem wird 2016 nicht nur für die Haushalte umgestellt: Auch auf Gewerbetreibende, Schulen und Kindertagesstätten kommen Neuerungen hinzu. Im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm berichtete Bernd Klinkhammer über die neuen Regelungen.

Seit März wird das neue Abfallwirtschaftssystem vorgestellt und bisher konnten schon über 1500 Bürger aus dem Kreis erreicht werden. „Die Mitarbeiter werden einerseits zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen eingeladen und andererseits haben wir selbst zahlreiche Aktionen, um das neue System zu erklären. Das ist für uns ungemein wichtig“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth: „Nur im Dialog können wir diesen notwendigen Systemwechsel erklären, Fragen klären und auch Missverständnisse aus der Welt schaffen.“

Im Fokus des Vortrags von Bernd Klinkhammer, der das Projekt des Kreises begleitet, stand neben den Neuerungen auch eine konkrete Gebührenberechnung anhand eines Schlosserbetriebes auf dem Programm. Der Betrieb hat acht Mitarbeiter. Im heutigen System zahlt der Schlosserbetrieb mindestens 324 Euro an Abfallgebühren, künftig sind es – je nach Zahl der Restabfallabfuhren – zwischen 135 und 172 Euro.

Für Schulen, Kitas und Gewerbebetriebe gibt es eine Besonderheit: Sie müssen nur ihre Restabfälle zur Abfuhr bereitstellen. Bei den Bio- und Papierabfällen ist dies nicht der Fall, wenn die Verwertung dieser Abfälle anderweitig sichergestellt ist. Das wäre dann der Fall, wenn diese Abfälle zum Beispiel von privaten Unternehmen entsorgt werden.

Die Kreislaufwirtschaft schafft mit dem neuen System ein attraktives Angebot, damit Gewerbebetriebe nicht nur den Restabfall, sondern auch Papier- und Bioabfälle über den Landkreis entsorgen. Sie profitieren von dem Gutschriftensystem für Altpapier und dem günstigen Angebot für die Verwertung von Bioabfall. Zudem können Gewerbebetriebe das flächendeckende Netz von Grünabfallsammelplätzen und den neuen Wertstoffhof des AZV nutzen.

Viele Fragen konnte Klinkhammer zu den Behältergrößen klären: „Im privaten Haushalt richtet sich die Behälterausstattung nach Mindestvolumen, die in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt sind. Beim Restabfall wird beispielsweise davon ausgegangen, dass eine Person in einer Woche 2,3 Liter Restabfall produziert.“ In Gewerbebetrieben und Großeinrichtungen können Behältergrößen so nicht bestimmt werden. „In einem Krankenhaus gibt es keine fixe Personenzahl. Man hat das Personal und die Patienten, wobei deren Zahl ständig schwankt. Deshalb benötigen wir die sogenannte Einwohnergleichwerte, die in der Abfallsatzung festgelegt werden.“ Dabei geht man davon aus, dass ein Einwohnergleichwert die gleiche Menge an Abfall erzeugt wie eine einzelne Person im Bereich der privaten Haushalte: „Bei dem Beispiel Krankenhäuser ist festgelegt, dass ein Bettenplatz einem Einwohnergleichwert entspricht und ausgehend davon pro Bett 2,3 Liter Restabfall pro Woche anfallen.“ Die Bestimmung der Behältergröße erfolgt auch bei Papier- und Bioabfall nach den Einwohnergleichwerten.

 

Bild:

Bernd Klinkhammer erläuterte das neue System ab 2016

Kategorien:
Daseinsvorsorge · Sonstiges

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