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5. September 2014

Beirat für Migration und Integration wählen

Kandidatenliste bis 6. Oktober einreichen


KREIS MYK
. In Mayen-Koblenz wird am 23. November der Beirat für Migration und Integration des Landkreises gewählt. Schon früher, am 6. Oktober, müssen die Kandidatenlisten vorliegen. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Wahl.

Der Beirat für Migration und Integration kümmert sich um alle Angelegenheiten von Menschen mit Migrationshintergrund, fördert die Teilnahme zur Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik und setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein. Mit dem Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte wurde die Wahlberechtigung im Mai deutlich erweitert. „2009 waren alle ausländischen Einwohner sowie Staatenlose wahlberechtigt“, erklärt die für Wahlen zuständige Mitarbeiterin im Kreishaus, Anja Weber. Außerdem durften Spätaussiedler und eingebürgerte Migranten an die Wahlurne. Mit dem neuen Landesgesetz wurde die Wahlberechtigung für 2014 erweitert auf alle, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit als Kinder aus binationalen Ehen mit einem deutschen Elternteil oder als Kinder von Spätaussiedlern erwarben. Die wichtigste Änderung: Das Wahlrecht gilt erstmals ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Einwohner mit Migrationshintergrund, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind jedoch nur wahlberechtigt, wenn sie bis zum 2. November die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. „Dies gilt auch für ausländische Einwohner, die von der Meldepflicht befreit sind. Die Eintragung erfolgt bei der jeweils zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Hier sind auch entsprechende Antragsformulare erhältlich“, betont Anja Weber.

Wer wählen darf, ist eine Sache. Wer gewählt werden darf, eine andere. Wählbar sind alle Einwohner des Landkreises ab 16 Jahre, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen. Somit darf ein deutscher Einwohner im Landkreis Mayen-Koblenz zwar am 23. November nicht seine Stimme abgeben, aber dennoch als Interessenvertreter der Migranten in den Beirat gewählt werden. Kandidieren darf man durch Aufstellung eines Wahlvorschlages in Form einer Kandidatenliste. Einen Wahlvorschlag einreichen dürfen Parteien und Wählergruppen. Aufgestellt werden dürfen in einem Wahlvorschlag höchstens doppelt so viele Bewerber wie Mitglieder in den Beirat zu wählen sind. Konkret heißt das: Im Landkreis dürfen 20 Kandidaten auf einer Liste stehen. „Damit bei der Wahl keine Stimmen verloren gehen, sollten in einem Wahlvorschlag mindestens 10 Personen aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Liste durch Zwei- oder Dreifach-Benennungen einzelner Kandidaten aufgefüllt werden.“

Die Liste muss in einer Versammlung aufgestellt werden, in der die Kandidaten unter Beachtung der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften gewählt werden. Die Liste muss bis zum 6. Oktober, 18 Uhr, vollständig bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorliegen. Vordrucke für die Erstellung des Wahlvorschlages gibt es im Kreishaus. Neben dem Wahlvorschlag müssen die Kandidaten schriftlich erklären, dass sie für die Wahl kandidieren möchten und auf keiner anderen Liste für diese Wahl stehen. Die Kandidaten müssen ihre Wählbarkeit nachweisen (durch Vorlage einer Bescheinigung der Stadt- oder Verbandsgemeinde), außerdem gehört die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung zu den Unterlagen. „Wesentliche Formfehler können auch nur bis zum Ende der Einreichungsfrist 6. Oktober korrigiert werden. Es ist daher sinnvoll, die Unterlagen frühzeitig abzugeben, damit Fehler noch rechtzeitig beseitigt werden können“, so der Rat.

Details über die Aufstellung von Wahlvorschlägen können abgefragt werden bei Anja Weber, Telefon 0261/108-217 oder per Mail anja.weber@kvmyk.de.

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