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19. Juni 2014

Förderung der touristischen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz

12. Juni 2014

Der Tourismus in Rheinland-Pfalz ist mit über 22 Mio. Übernachtungen und fast 170 Mio. Tagesgästen pro Jahr ein bedeutender Beschäftigungsmotor für das Land. Tourismus ist ein wichtiger Standortfaktor und sichert die Wohn- und Lebensqualität in den ländlichen Gebieten.

Die 2012 durch alle touristischen Akteure gemeinsam überarbeitete Tourismusstrate­gie 2015 des Landes (Download unter www.tourismusnetzwerk.info) beschreibt die Bereiche, in denen für das Land herausragende Entwicklungschancen bestehen. Touristisch besonders bedeutsam sind die Themen Wandern, Rad, Wein und Gesundheit unter Einbeziehung der regionalen landschaftlichen und kulturellen Identitäten.

Bei allen touristischen Themen muss ein hoher Qualitätsanspruch verwirklicht werden. Das gilt für die Ausstattung der Betriebe, die Servicequalität und für die Infrastruktur. Das Land unterstützt daher Kommunen bei Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Dazu stehen im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) folgende Mittelarten zur Verfügung:

Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich („FAG-Mittel“)
Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung („EFRE“-Mittel) und
in den anerkannten Fördergebieten Mittel aus der Gemeinschafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel)
Dazu kommen – insbesondere für die LEADER-Regionen des Landes – Mittel aus dem Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung („ELER-Mittel“), für die die Zuständigkeit im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) liegt.

Gefördert werden können kommunale Investitionen in öffentlichen Einrichtungen, die geeignet sind, die Gästezahlen zu erhöhen oder die Aufenthaltsdauer zu verlängern. Die Projekte müssen sich in die Tourismusstrategie 2015 einpassen. Mit Priorität werden daher Maßnahmen für die Bereiche Wandern, Radtourismus, Wein und Gesundheit oder Maßnahmen der übergeordneten Basisinfrastruktur oder zur Herstellung der Barrierefreiheit bestehender Einrichtungen gefördert. In anderen Bereichen ist eine Förderung nur möglich, wenn sie thematische Schwerpunkte der touristischen Regionen betreffen. Bei allen geförderten Projekten muss die dauerhafte Vermarktung in der Region gesichert sein.

Zu den förderfähigen Vorhaben gehören beispielsweise die Beschilderung, Markierung und Möblierung von touristisch bedeutsamen Prädikatswanderwegen, die Beschilderung und Lückenschlüsse von touristisch bedeutsamen Radwegen, Tourist Informationen, Besucherzentren zu bedeutenden Themen, Bootsanlegestellen sowie Investitionen in Kurparks und andere kurortspezifische Einrichtungen. Dazu stehen landesweit FAG-Mittel und in den GRW-Fördergebieten auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung.

Wesentliche Veränderungen gibt es in der neuen Förderperiode für den Bereich des EFRE. Der EFRE setzt wie alle Europäischen Strukturfonds künftig insbesondere auf die Europa 2020-Strategie und damit auf ein intelligentes, nachhaltiges und integra­tives Wachstum. Besondere Förderschwerpunkte sind die Bereiche Forschung und Innovation, Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Darüber hinaus sind die Länder aufgefordert, ihre Mittel inhaltlich auf besondere Schwerpunkte zu konzentrieren.

Der Entwurf des Operationellen Programmes für den EFRE in Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2014-2020, sieht daher vor, im Bereich Tourismus ausschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien touristischen Angebote zu fördern – dies gilt für die einzelbetriebliche Zuschussförderung ebenso wie für die öffentliche touristische Infrastruktur.

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, das von Gästen jeden Alters geschätzt und vermehrt eingefordert wird. Angesichts des demographischen Wandels kommt dieser Aufgabe eine Schlüsselrolle für unsere Wettbewerbsfähigkeit zu. Profitieren von der Förderung sollen Orte und Regionen, die sich ganz bewusst auf dieses Thema konzentrieren und barrierefreie Angebote entlang der touristischen Servicekette mit einem hohen Qualitätsanspruch entwickeln.

Zur Auswahl dieser Orte und Regionen soll ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden.

Nach der Genehmigung des Operationellen Programmes durch die Europäische Union voraussichtlich im Herbst 2014 wird der Rahmen der touristischen Infra­strukturförderung in eine Verwaltungsvorschrift gefasst, die Endes des Jahres in Kraft treten soll. Auch diese Verwaltungsvorschrift wird im Tourismusnetzwerk abrufbar sein.

Mit Ausnahme des neuen besonderen Förderschwerpunktes „Barrierefreier Tourismus“ werden sich die Regelungen – soweit derzeit absehbar – nicht wesentlich verändern.

Derzeit beläuft sich die Förderung in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens und der Finanzkraft der Kommune auf 55–80 % der förderfähigen Kosten. Maßnahmen zur Herstellung der barrierefreien Infrastruktur sollen künftig mit 80 % gefördert werden.

Anträge können vor Beginn der Maßnahme beim MWKEL gestellt werden. Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben im Sinne der Tourismusstrategie 2015. Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten; Grunderwerb und Unterhaltungsaufwand sind nicht förderfähig.

Die förderfähigen Kosten des Vorhabens müssen mindestens 25.000 € betragen. Die vollständige Finanzierung des Projektes und der Folge­kosten muss durch eine kommunalaufsichtsbehördliche Stellungnahme nachgewiesen werden.

Grundsätzlich stellt sich auch bei der Förderung der touristischen Infrastruktur die Frage der beihilferechtlichen Relevanz – insbesondere dann, wenn mit dem Betrieb der Infrastruktur Einnahmen erzielt werden. Die Europäische Kommission hat im April 2014 in einem „Comfort Letter“ die aus ihrer Sicht nicht beihilferelevanten Maßnahmen zusammen­gestellt. Dazu gehören beispielweise nichtkommerzielle und allgemein zugängliche Rad- und Wanderwege, Bootsanlegestellen oder unentgeltliche Informationszentren. Diesen Comfort Letter finden Sie hier www.mwkel.rlp.de oder über das ZIE Netzwerk.

 

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Autor(in): Klaus Schäfer
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