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26. März 2014

Tipps und Infos für Gewässeranlieger

Faltblatt bei der Kreisverwaltung erhältlich

KREIS MYK.
Wer ein Grundstück an einem Bach hat, darf sich über Natur und Erholung freuen. Doch mit den Rechten sind auch Pflichten verbunden, um Gewässer und Landschaft, Flora und Fauna zu schützen. Darauf weist das Referat Naturschutz und Wasserwirtschaft der Kreisverwaltung hin und hält ein Faltblatt mit Tipps und Informationen bereit.

In welchen Abständen zum Ufer dürfen Komposthaufen oder Holzstapel angelegt werden? Wie pflegt man fachgerecht Gehölze? Welche Vorgaben gibt es bei Hütten, Zäunen und Brücken? Diese und weitere Fragen beantwortet das Faltblatt komprimiert und bietet Hinweise auf weitere Informationsstellen.

Das Faltblatt kann angefordert werden bei Hans-Peter Meurer, Telefon 0261/108-446 oder per Mail hans-peter.meurer@kvmyk.de.

Kategorien:
Sonstiges

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