WIR. LEBEN. EIFEL.
WIR. LEBEN. EIFEL.
Menu
26. März 2014

Führerschein für Einsatzfahrzeuge

KREIS MYK. Der Landkreis Mayen-Koblenz trägt dafür Sorge, dass im Ernstfall Katastrophenschutzeinheiten bereitstehen, die gut ausgestattet und ausgebildet sind. Zur guten Ausrüstung gehören nicht zuletzt Einsatzfahrzeuge. Diese Fahrzeuge können in den meisten Fällen nicht mit dem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden, da ab 1999 erteilte Fahrerlaubnisse auf maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt sind. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass Einsatzkräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes, nach durchlaufener Zusatzausbildung und Prüfung, bis zu 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge führen dürfen. Die Erlaubnis gilt lediglich für Einsätze und Ausbildung im Katastrophenschutz. Fahrten im privaten Bereich bleiben ausgeschlossen. Als erstes Mitglied der Schnell-Einsatzgruppe des Landkreises Mayen-Koblenz erhielt René Doll seinen Einsatzführerschein aus den Händen von Landrat Dr. Alexander Saftig. Dazu der Kreischef: „Ich freue mich, dass nun relativ unkompliziert eine Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis auf schwerere Fahrzeuge erlangt werden kann. Nichts wäre schlimmer, als wenn im Ernstfall die vorhandenen Einsatzfahrzeuge nicht bewegt werden dürften.“

Bild:

Landrat Dr. Alexander Saftig (links) und Ingolf Ulmen (rechts), der bei der Kreisverwaltung für den Zivil- und Katastrophenschutz zuständig ist, übergeben René Doll von der Schnell-Einsatzgruppe des Landkreises Mayen-Koblenz seine erweitere Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge.

Kategorien:
Sonstiges

Als PDF speichern
Print Friendly, PDF & Email
Seite Teilen Über:


Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge