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Rhein-Sieg-Eisenbahn siegt vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz im Streit um die Westeifelbahn

Gerolstein/Prüm – Die Westeifelbahn darf reaktiviert werden. Wie der „Trierische Volksfreund“ berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Berufungsverfahren entschieden, dass die private Rhein-Sieg-Eisenbahn auf der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Gerolstein und Prüm wieder Züge aufs Gleis setzen darf. Damit endet der Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn. Im Dezember 2000 fuhr zum (bislang) letzten Mal ein Schienenbus auf einer öffentlichen Sonderfahrt durch die Westeifel, zum Juni 2001 wurde die Eisenbahnstrecke Gerolstein - Prüm (-Pronsfeld) stilllgelegt. Seitdem fährt in der gesamten Westeifel, welche früher über Nebenbahnen nach St. Vith, Waxweiler und Neuerburg verfügte, kein Zug mehr. [caption id="attachment_8190" align="aligncenter" width="300"]Auf der Westeifelbahn zwischen Gerolstein und Prüm dürfen wieder Züge fahren. So hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn um die Nutzung der 2001 stillgelegten Strecke entschieden. Foto: Erich Westendarp/pixelio/pp/Agentur ProfiPress Auf der Westeifelbahn zwischen Gerolstein und Prüm dürfen wieder Züge fahren. So hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn um die Nutzung der 2001 stillgelegten Strecke entschieden. Foto: Erich Westendarp/pixelio/pp/Agentur ProfiPress[/caption] Für die Kommunen, so die Autoren Fritz-Peter Linden und Mario Hübner im „Volksfreund“, ist  das Urteil keine gute Nachricht: Sie hatten die Strecke vor einigen Jahren für rund 400.000 Euro gekauft, um dort einen Radweg zu bauen. Stattdessen will die Rhein-Sieg-Eisenbahn auf der 23 Kilometer langen Strecke Fahrten zwischen Prüm und Gerolstein anbieten. Ein Antrag der Rhein-Sieg-Eisenbahn, die Bahnstrecke zwischen Prüm und Gerolstein wieder in Betrieb zu nehmen, wurde Anfang September 2011 vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium abgelehnt. Daraufhin reichte das Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht in Mainz ein. Am 15. August 2012 hat das VG Mainz die Klage abgewiesen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass die RSE nicht nachweisen konnte, über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen, die für die Instandsetzung und Erhaltung der Strecke erforderlich sind. 2005 kauften die Stadt Gerolstein und die Verbandsgemeinde Prüm für 400.000 Euro die Strecke mit dem Ziel, auf der Trasse einen Radweg zu schaffen. Bahnstrecken dürfen jedoch nur dann entwidmet werden, wenn sich kein Betreiber dafür findet.

pp/Agentur ProfiPress

10. Januar 2014

Schienenverkehr statt Radweg

Rhein-Sieg-Eisenbahn siegt vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz im Streit um die Westeifelbahn

Gerolstein/Prüm – Die Westeifelbahn darf reaktiviert werden. Wie der „Trierische Volksfreund“ berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Berufungsverfahren entschieden, dass die private Rhein-Sieg-Eisenbahn auf der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Gerolstein und Prüm wieder Züge aufs Gleis setzen darf. Damit endet der Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn.

Im Dezember 2000 fuhr zum (bislang) letzten Mal ein Schienenbus auf einer öffentlichen Sonderfahrt durch die Westeifel, zum Juni 2001 wurde die Eisenbahnstrecke Gerolstein – Prüm (-Pronsfeld) stilllgelegt. Seitdem fährt in der gesamten Westeifel, welche früher über Nebenbahnen nach St. Vith, Waxweiler und Neuerburg verfügte, kein Zug mehr.

Auf der Westeifelbahn zwischen Gerolstein und Prüm dürfen wieder Züge fahren. So hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn um die Nutzung der 2001 stillgelegten Strecke entschieden. Foto: Erich Westendarp/pixelio/pp/Agentur ProfiPress

Auf der Westeifelbahn zwischen Gerolstein und Prüm dürfen wieder Züge fahren. So hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn um die Nutzung der 2001 stillgelegten Strecke entschieden. Foto: Erich Westendarp/pixelio/pp/Agentur ProfiPress

Für die Kommunen, so die Autoren Fritz-Peter Linden und Mario Hübner im „Volksfreund“, ist  das Urteil keine gute Nachricht: Sie hatten die Strecke vor einigen Jahren für rund 400.000 Euro gekauft, um dort einen Radweg zu bauen. Stattdessen will die Rhein-Sieg-Eisenbahn auf der 23 Kilometer langen Strecke Fahrten zwischen Prüm und Gerolstein anbieten.

Ein Antrag der Rhein-Sieg-Eisenbahn, die Bahnstrecke zwischen Prüm und Gerolstein wieder in Betrieb zu nehmen, wurde Anfang September 2011 vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium abgelehnt. Daraufhin reichte das Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht in Mainz ein. Am 15. August 2012 hat das VG Mainz die Klage abgewiesen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass die RSE nicht nachweisen konnte, über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen, die für die Instandsetzung und Erhaltung der Strecke erforderlich sind.

2005 kauften die Stadt Gerolstein und die Verbandsgemeinde Prüm für 400.000 Euro die Strecke mit dem Ziel, auf der Trasse einen Radweg zu schaffen. Bahnstrecken dürfen jedoch nur dann entwidmet werden, wenn sich kein Betreiber dafür findet.

pp/Agentur ProfiPress

Kategorien:
Daseinsvorsorge · Sonstiges

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Autor(in): Klaus Schäfer
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Ein Kommentar

Kommentare




  1. Bernd Kruse sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrter Herr Schäfer,
    beim Durchlesen Ihres Textes ist uns aufgefallen, dass einige wichtige Fakten nicht vorhanden sind. Die Betriebsgenehmigung für die RSE liegt seit dem 5. 3. 2014 vor. Leider ist die zivilrechtliche Einigung durch eine Verweigerungshaltung der beiden Eigentümerkommunen noch nicht abgeschlossen. Die Vorstellungen über die Höhe der zu leistenden Miet-/Pachtzahlungen gehen weit auseinander. Bei der Betrachtung der Miet-/Pachtzahlungen durch die Eigentümerkommunen wird leider durch diese außer Acht gelassen, dass ein mittlerer sechsstelliger €-Betrag durch die RSE für die Wiederinbetriebnahme aufgebracht werden muss. Dieser Investitionsaufwand ist Bestandteil der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz. Leider wird die mögliche Wertschöpfung im Ansatz der Eigentümerkommunen nicht berücktigt. Außerdem wird dabei vergessen, dass eine Kombination aus Radweg, der bereits zwischen Gerolstein und Prüm ausgewiesen ist, und Schieneverkehr eine zusätzliche Wertschöpfung erzielt werden kann.

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