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26. Juni 2017

Fördermöglichkeiten im Tourismus zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Vulkaneifel

Mit dem Wettbewerbsbeitrag „Vulkaneifel: Naturerlebnis für Alle“ ging die Vulkaneifel als eine von zehn Siegerregionen in einem vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz ausgelobten Wettbewerb hervor. Damit stehen in der Vulkaneifel für die Schaffung von Barrierefreiheit über eine Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Touristische Unternehmen (Hotels, Ferienwohnungen mit mehr als drei Einheiten sowie Gastronomiebetriebe) sowie kommunale Gebietskörperschaften, die sich in der Modellregion Vulkaneifel befinden: Dies sind die fünf Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel sowie die Verbandsgemeinde Ulmen und die Orte der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid in der jetzigen VG Wittlich-Land.

Welche Maßnahmen können für Unternehmen gefördert werden?

Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien touristischen Angebote können gefördert werden, z.B. der Umbau, die Errichtung, die Erweiterung von Gebäuden zur Erreichung der Barrierefreiheit oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und sonstigen Wirtschaftsgütern, die der Schaffung der Barrierefreiheit dienlich sind.

Worauf bezieht sich die Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bezieht sich in diesem Rahmen nicht nur auf Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern auch auf die Bereiche Sehen, Hören, Auffassungsgabe sowie Lebensmittelunverträglichkeiten.

Welche Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen um gefördert zu werden?

Kleinere und mittlere Unternehmen in der Vulkaneifel sind förderberechtigt und müssen sieben Monate im Jahr geöffnet haben. Nach Maßnahmenende müssen Beherbungsbetriebe mindestens zehn Betten und Gastronomiebetriebe mindestens zehn Tische besitzen.

Sechs Monate nach Maßnahmenabschluss muss die Zertifizierung „Reisen für Alle – Barrierefreiheit geprüft Stufe 1“ nachgewiesen werden.

In Beherbergungsbetrieben müssen mindestens 10 % der Zimmer barrierefrei ausgebaut und  in Gastronomiebetrieben mindestens 50 % der Tische barrierefrei nutzbar sein. Ebenso müssen alle wesentlichen Bereiche barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.

Wie hoch ist die Förderung für Betriebe?

Eine Förderung ist bis zu einer Subventionhöhe von 40 % und einem Mindestzuschussbetrag von 20.000 € möglich.

Wo kann man die Anträge stellen?

Bei der Beratung und anschließenden Antragstellung steht der Natur- und Geopark Vulkaneifel gerne helfend zur Seite. Die Anträge müssen dann bei der Investitions- und Strukturbank online gestellt werden.

 

Weitere Informationen:

Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH

Claudia Mittler

Mainzer Straße 25, 54550 Daun

Tel.: 06592/933-449

E-Mail: claudia.mittler@vulkaneifel.de

 

Kategorien:
Tourismusregion

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Autor(in): Klaus Schäfer
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