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26. Oktober 2015

Reform der Umsatzbesteuerung bei interkommunaler Zusammenarbeit

Reform der Umsatzbesteuerung bei interkommunaler Zusammenarbeit

Der Bundesrat hat am 16. Oktober einer >> Änderung des Umsatzsteuergesetzes (S. 14f.) zugestimmt.

Durch den neugeschaffenen § 2b UStG wird näher bestimmt, wann Tätigkeiten von Kommunen von der Umsatzsteuer befreit sind. Die neue Regelung bringt mehr Rechtssicherheit und ist geeignet, interkommunale Kooperationen – die auch in der Tourismusentwicklung seit vielen Jahren einen ständigen Bedeutungszuwachs erfahren – abzusichern.

2016 soll die Gesetzesänderung in Kraft treten. Eine neue Übergangsregelung gemäß § 27 Absatz 22 UStG ermöglicht es den Betroffenen, die bisherige Rechtslage während eines Fünfjahreszeitraums ab Gesetzesbeschluss fortzuführen.

 

Kontakt:

Deutscher Tourismusverband e.V.
Schillstraße 9, 10785 Berlin
www.deutschertourismusverband.de

Kategorien:
Sonstiges

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Autor(in): Klaus Schäfer
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