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9. Dezember 2014

Waffenbehörde setzt Kontrollen fort

KREIS MAYEN-KOBLENZ

2009 wurden die Kontrollen von Schusswaffen als Folge des Amoklaufes eines 17-Jährigen in Winnenden mit 16 Toten deutlich verschärft. Auch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz führt die Kontrollen der Waffenaufbewahrung weiterhin konsequent durch.

Fast 500 Gewehre, Pistolen und Revolver landeten in den vergangenen Jahren in den Schredderanlagen und wurden zerstört. Die Kreisverwaltung als Waffenbehörde fordert nochmals alle Waffenbesitzer auf, der Behörde den Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Schusswaffen so schnell wie möglich vorzulegen. Fast 1200 Waffenbesitzer sind dem bisher nachgekommen. Bei den zur Vernichtung abgegebenen Waffen konnten die Besitzer in der Regel diese sichere Aufbewahrung nicht garantieren. Die Kontrollen vor Ort sollen 2015 nochmals ausgeweitet werden.

Für alle Waffenbesitzer gilt der Nachweis als „Bringschuld”. Das heißt: Der Nachweis ist ohne besondere Aufforderung der Kreisverwaltung zu liefern. Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Kreismitarbeiter werden weiterhin häusliche Kontrollen vornehmen, insbesondere dann, wenn die Nachweise nicht vorliegen. Welche exakten Anforderungen das Gesetz an die Waffenbesitzer stellt, steht auf den Internetseiten www.mayen-koblenz.de, „Bürgerservice”, „Waffenwesen.“

Weitere Infos bei Andrea Scharrenbach unter 0261-108-320, E-Mail andrea.scharrenbach@kvmyk.de, und Peter Daum, Tel. -559, Mail: peter.daum@kvmyk.de

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