Wiesen und Weiden sollen Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bleiben
KREIS MYK. Die Landesverordnung zum Erhalt von Dauergrünland ist in Kraft. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung hin. Die Länder sind nach Bundesrecht verpflichtet, Regelungen zum Grünlanderhalt zu erlassen. Wiesen und Weiden sollen Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten bleiben und den Boden vor Wasser- und Winderosion schützen. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung dürfen Landwirte, die Direktzahlungen von der EU beziehen, Dauergrünland nur nach vorheriger Genehmigung umbrechen. Die Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn keine sonstigen naturschutzfachlichen oder wasserwirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen und wenn eine Ersatzfläche im gleichen Umfang zur Wiederansaat von Dauergrünland zur Verfügung gestellt wird. Das Antragsverfahren wird bei den Kreisverwaltungen bearbeitet. Sogenannte Pflegeumbrüche bleiben genehmigungsfrei.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke gibt es bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Peter Augel, Tel. 0261/108-410.