Private Feuerwerke müssen genehmigt werden
KREIS MYK. Sommerzeit ist Gartenpartyzeit- Dabei ist ein Feuerwerk ein gerne gesehenes Highlight. Bevor die Sprengkörper abgefeuert werden können, muss die zuständige Behörde das Feuerwerk genehmigen.
Feuerwerke sind ohne spezielle Genehmigung nur an Silvester erlaubt. Will man es zu besonderen Anlässen, wie Familienfesten, Partys, Vereins- oder Firmenveranstaltungen trotzdem knallen lassen, kann man bei der Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Kosten hierfür betragen 50 Euro. In dem Antrag müssen Datum, Zeitpunkt und Anlass des Feuerwerks sowie Art und Anzahl der pyrotechnischen Gegenstände angegeben werden. Daraufhin wird entschieden, ob Gründe gegen die Zündung sprechen. Das Feuerwerk kann beispielsweise versagt werden, wenn sich in der Nähe Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime befinden. Ist die Genehmigung erteilt, steht dem Feuerwerk nichts mehr im Wege. Das Formular „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung“ kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de (Suchbegriff: Sprengstoffrecht) heruntergeladen werden. Weitere Informationen bei Michael Erlemann, Telefon: 0261-108 561, Email: Michael.Erlemann@kvmyk.de.